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   VG Freiburg, 27.08.2004 - 4 K 1705/04   

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VG Freiburg, 27.08.2004 - 4 K 1705/04 (https://dejure.org/2004,28408)
VG Freiburg, Entscheidung vom 27.08.2004 - 4 K 1705/04 (https://dejure.org/2004,28408)
VG Freiburg, Entscheidung vom 27. August 2004 - 4 K 1705/04 (https://dejure.org/2004,28408)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Verpflichtung zur Vorlage gültiger Pässe oder Passersatzpapiere und zur Mitwirkung an der Passbeschaffung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 11.07.2000 - 10 B 99.3200
    Auszug aus VG Freiburg, 27.08.2004 - 4 K 1705/04
    Sie beruht auf den Regelungen in § 15 Abs. 1 und Abs. 2 Nrn. 4 und 6 AsylVfG, die auch (Ermächtigungs-)Grundlage für einen Verwaltungsakt der mit der Ausführung des Asylverfahrensgesetzes betrauten Ausländerbehörden sein können, in dem die dort normierten Verpflichtungen im Einzelfall konkretisiert und so zur Grundlage für Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung gemacht werden können (wie hier VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.12.2000, VBlBW 2001, 329, und v. 06.10.1998, InfAuslR 1999, 229; zur vergleichbaren Regelung nach § 40 Abs. 2 AuslG i.V.m. § 25 Nrn. 2 und 3 DVAuslG s. Bayer. VGH, Urt. v. 11.07.2000, BayVBl. 2001, 369; a. A. OVG NW, Beschl. v. 09.02.2004, DÖV 2004, 666).

    Das Gericht teilt nicht die Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (im Urt. v. 05.03.2004, InfAuslR 2004, 259), wonach diese Maßnahme eine Verpflichtung zu einem Gespräch ohne konkrete Handlungspflichten darstelle und für den angestrebten Zweck untauglich und deshalb unverhältnismäßig sei, solange dem betreffenden Ausländer nicht zuvor aufgegeben worden sei, die sonst erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen (zum Beispiel, einen schriftlichen Antrag auf Ausstellung eines Passes oder Passersatzes zu stellen und geeignete Unterlagen vorzulegen), weil mit einer Vorsprache zwecks Passbeschaffung dem öffentlichen Interesse daran, dass der Ausländer den Pass oder die Passersatzpapiere erhalte, nicht gedient sei (im Erg. wie hier VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.10.1998, a.a.O., und - zu § 40 Abs. 2 AuslG i.V.m. § 25 Nrn. 2 und 3 DVAuslG - Bayer. VGH, Urt. v. 11.07.2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 78.77

    Verhaftung zur Abschiebung - Art. 104 Abs. 2 GG, Art. 5 MRK

    Auszug aus VG Freiburg, 27.08.2004 - 4 K 1705/04
    Im Hinblick auf die oben zitierte Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs weist das Gericht darauf hin, dass es sich bei der Durchsetzung der Verpflichtung des Antragstellers zur Vorsprache beim türkischen Generalkonsulat in Karlsruhe nicht um eine freiheitsentziehende Maßnahme im Sinne von § 13 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen handelt (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 17.08.1982, InfAuslR 1982, 276, und v. 23.06.1981, NJW 1982, 537, die zu Abschiebungsfällen ergangen sind).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.12.2000 - 11 S 1592/00

    Asylverfahren: Passverfügung

    Auszug aus VG Freiburg, 27.08.2004 - 4 K 1705/04
    Sie beruht auf den Regelungen in § 15 Abs. 1 und Abs. 2 Nrn. 4 und 6 AsylVfG, die auch (Ermächtigungs-)Grundlage für einen Verwaltungsakt der mit der Ausführung des Asylverfahrensgesetzes betrauten Ausländerbehörden sein können, in dem die dort normierten Verpflichtungen im Einzelfall konkretisiert und so zur Grundlage für Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung gemacht werden können (wie hier VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.12.2000, VBlBW 2001, 329, und v. 06.10.1998, InfAuslR 1999, 229; zur vergleichbaren Regelung nach § 40 Abs. 2 AuslG i.V.m. § 25 Nrn. 2 und 3 DVAuslG s. Bayer. VGH, Urt. v. 11.07.2000, BayVBl. 2001, 369; a. A. OVG NW, Beschl. v. 09.02.2004, DÖV 2004, 666).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2004 - 18 B 811/03

    D (A), Passpflicht, Passverfügung, Passvorlage, Passbeschaffung,

    Auszug aus VG Freiburg, 27.08.2004 - 4 K 1705/04
    Sie beruht auf den Regelungen in § 15 Abs. 1 und Abs. 2 Nrn. 4 und 6 AsylVfG, die auch (Ermächtigungs-)Grundlage für einen Verwaltungsakt der mit der Ausführung des Asylverfahrensgesetzes betrauten Ausländerbehörden sein können, in dem die dort normierten Verpflichtungen im Einzelfall konkretisiert und so zur Grundlage für Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung gemacht werden können (wie hier VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.12.2000, VBlBW 2001, 329, und v. 06.10.1998, InfAuslR 1999, 229; zur vergleichbaren Regelung nach § 40 Abs. 2 AuslG i.V.m. § 25 Nrn. 2 und 3 DVAuslG s. Bayer. VGH, Urt. v. 11.07.2000, BayVBl. 2001, 369; a. A. OVG NW, Beschl. v. 09.02.2004, DÖV 2004, 666).
  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 85.80

    Feststellungsinteresse zur Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses; Abschiebung

    Auszug aus VG Freiburg, 27.08.2004 - 4 K 1705/04
    Im Hinblick auf die oben zitierte Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs weist das Gericht darauf hin, dass es sich bei der Durchsetzung der Verpflichtung des Antragstellers zur Vorsprache beim türkischen Generalkonsulat in Karlsruhe nicht um eine freiheitsentziehende Maßnahme im Sinne von § 13 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen handelt (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 17.08.1982, InfAuslR 1982, 276, und v. 23.06.1981, NJW 1982, 537, die zu Abschiebungsfällen ergangen sind).
  • VG Freiburg, 02.06.2016 - 1 K 2944/15

    Keine Beschäftigungserlaubnis wegen unzureichender Mitwirkung bei Passbeschaffung

    Selbst wenn eine Abschiebung des Klägers wegen seiner psychischen Erkrankung oder aus sonstigen Gründen ausscheiden sollte, bedeutet das nicht, dass er deshalb auch von der Verpflichtung entbunden wäre, bei der Auslandsvertretung seines Heimatlandes vorzusprechen und dort einen Antrag auf einen Pass oder ein Passersatzpapier zu stellen oder in sonstiger Weise bei der Passbeschaffung mitzuwirken (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 27.08.2004 - 4 K 1705/04 - Urteil vom 26.07.2006 - A 2 K 389/06 -).
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